Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kikos Musik-Workshops
Thomas Kikowatz, Vorstadtweg 7, 75365 Calw

1. Allgemeines

Kikos Musik Workshops, nachfolgend "Anbieter" genannt, bietet im Rahmen von mehrtägigen Veranstaltungen künstlerisch bzw. musikalische Workshops an. Interessenten, nachfolgend "Kunde" genannt, können sich gegen festgelegte Gebühren verbindlich zu diesen Workshops anmelden.

2. Anmeldung

Mit einer Anmeldung per Mail oder schriftlich, zeigen Sie dem Anbieter ein verbindliches Interesse an der Teilnahme des von Ihnen angegebenen Workshops und bieten den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbindlich an. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung oder per Mail von Kikos Musik Workshops zustande.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Kunden mitgeteilt.

Der Anbieter behält sich vor, die Teilnahme von Bewerber/innen an einer Veranstaltung abzulehnen. Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Rechtsweg hierzu ist ausgeschlossen.

3. Leistungen/Preise

3.1 Der Umfang vertraglicher Leistungen sind auf der Internetseite: www.kikos-musik-workshops.de beschrieben. Sie gelten als verbindlich, sofern keine Änderungen erfolgen. Diese müssen den Workshop-Teilnehmern im voraus mitgeteilt werden. Die Angaben auf der Internetseite gelten als verbindlich.

3.2 Nicht eingeschlossen sind An- und Rückreise sowie etwaige Versicherungsprämien.

3.3 Der Workshop beginnt und endet zu den in den Workshop-Beschreibungen aufgeführten Terminen und Zeiten.

3.4 Es gelten die in den Workshop-Beschreibungen aufgeführten Preise.

3.5 Die Korrektur von irrtümlichen Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

4. Änderungen/Abweichungen 

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese den Gesamtcharakter des gebuchten Workshops nicht verändern und beeinträchtigen. So ist der Anbieter zum Beispiel berechtigt, einen Ersatzdozenten oder eine Ersatzunterkunft zu stellen.

4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen möglich, wenn zwischen dem Zugang der Vertragsbestätigung/Rechnung bei Ihnen und dem vereinbarten Beginn des Workshops mehr als 4 Monate liegen.

5. Bezahlung 

5.1 Nach Erhalt der Rechnung überweist der Kunde den hierin genannten Rechnungsbetrag bis spätestens 6 Wochen vor Workshop-Beginn auf das angegebene Konto. Bei Zahlungen aus dem Ausland tragen Sie die evtl. anfallenden Gebühren.

5.2 Leistet der Kunde den Rechnungsbetrag nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die vertraglichen Rücktrittsgebühren zu belasten.

5.3 Der Kunde kann vor Beginn des Workshops von dem Vertrag zurücktreten. Hierzu bedarf es der Schriftform. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kikos Musik-Workshop, Vorstadtweg 7, 75365 Calw.

5.4 Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem in der Vertragsbestätigung angeführten Gesamtpreis.

5.5 Stornogebühren bei Rücktritt
- bis 91 Tage vor Beginn des Workshops: 10 % der Gesamtsumme
- ab dem 90. Tag vor Beginn des Workshops: 30 % der Gesamtsumme
- ab dem 60. Tag vor Beginn des Workshops: 50 % der Gesamtsumme
- ab dem 29. Tag vor Beginn des Workshops: 75 % der Gesamtsumme
- ab dem 14. Tag vor Beginn des Workshops: 90 % der Gesamtsumme
- ab dem 5. Tag vor Beginn des Workshops: 100 % der Gesamtsumme


Geht dem Anbieter keine schriftliche Rücktrittserklärung zu und erscheint der Kunde nicht zu dem Workshop, wird der volle Gesamtpreis berechnet.

5.6 Können Sie direkt mit dem Eingang Ihrer Rücktrittserklärung einen Ersatzteilnehmer benennen, oder kann bei bereits ausgebuchtem Workshop ein Teilnehmer von der Warteliste nachrücken, so wird eine Pauschale von 20 Euro fällig.

5.7 Der Kunde hat folgende Maßgabe zu beachten: Lt. §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB (Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht), bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen gemäß § 651h BGB kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

6. Übernachtungskosten

6.1 Die Übernachtungkosten sind nicht in den Workshop-Kosten enthalten. Im Auftrag des Kunden wird die Buchung, sowohl für die Übernachtung, als auch für die Verpflegung in der Übernachtungsstätte von Kikos Musik-Workshops übernommen. Dabei entsteht eine vertragliche Bindung zwischen der Bildungsstätte und dem Teilnehmer.

6.2 Bei Ausfall oder Storno der Übernachtung fallen für den Teilnehmer ggfs Stornogebühren durch die Übernachtungsstätte an. Diese sind dann vertraglich mit der Bildungsstätte und zwischen dem Teilnehmer zu klären.

6.3 Anders geltende Regelungen werden vorab schriftlich dem Teilnehmer mitgeteilt.

7. Umbuchung 

Nimmt der Anbieter auf Wunsch eines gemeldeten Teilnehmers eine Umbuchung auf einen anderen Workshop vor, so ist der Anbieter berechtigt, den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Ein Anrecht auf eine Umbuchungsmöglichkeit besteht jedoch nicht. Umbuchungen auf das Folgejahr sind nicht möglich.

8. Absage des Workshops 

8.1. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, den Workshop abzusagen.

8.2. Im Falle eines Rücktritts von Seiten des Anbieters, erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen zurück. Das gilt auch, wenn der Workshop in Folge Höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Bereits entstandene Kosten, zum Beispiel für Reiserücktrittsversicherungen oder Reisekosten (Bahn-, Flugtickets, etc.) werden nicht erstattet.

9. Höhere Gewalt 

Wird die Durchführung des Workshops infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Anbieter den Vertrag kündigen. Vom Kunden bereits erbrachte Zahlungen werden dann zurückgezahlt. Der Anbieter kann aber für bereits erbrachte oder für die Beendigung des Workshops noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Leistungsstörung 

10.1. Bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Bei allen Beanstandungen ist der Kunde verpflichtet sich sofort an den Anbieter zu wenden.

10.2. Es wird auf §§ 651 a - 651 b BGB verwiesen. Ansprüche sind gegenüber dem Anbieter binnen eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung des Workshops anzumelden. Danach sind Ansprüche aus dem Vertrag ausgeschlossen.

11. Haftung 

Die Geltung des § 651h BGB wird vereinbart.

12. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 21.01.2024


 


 

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